Der Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz (Dehoga) hat eine amtliche Schließung aller Hotels und Restaurants und einen vollständigen Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden gefordert. Mit der jetzt angeordneten teilweisen Schließung "greift der Staat in das unternehmerische Handeln" ein, so dass die Betriebe faktisch nicht mehr wirtschaften könnten, sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
Mit Blick auf die angeordnete Schließung von Gaststätten ab 18 Uhr sagte Haumann: "Es ist abstrus, dass der Coronavirus sich ab 18 Uhr stärker vervielfältigt als zwischen 6 und 18 Uhr." Den Sinn dieser Anordnung müsse man ihm erst medizinisch erklären. Oberstes Ziel sei es, Corona zu besiegen. Dann müssten auch mit aller Konsequenz nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte unterbunden werden.
Der Verband forderte die Landesregierung auf, "durch Anordnung einer flächendeckenden vorübergehenden Betriebsunterbrechung für alle gastgewerblichen Betriebe" schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für Betriebe und Gäste zu schaffen. Ausnahmen könne es im behördlich zugelassenen Einzelfall etwa für Kantinen von Kliniken, Polizei und Rettungsdienste sowie für ausschließliche Mitnahmedienste geben. Die wirtschaftlichen Einbußen der Betriebe müssten dann von Bund und Land durch ein Nothilfeprogramm in Gänze kompensiert werden.
Das Dehoga-Präsidium habe diesen Beschluss am Dienstagabend einstimmig gefasst, sagte Haumann. Am Mittwoch habe der Verband dann Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP), Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (FDP) die Dehoga-Forderung übermittelt.
Allein für den Monat März rechne der Verband mit Umsatzeinbußen der Betriebe von 300 Millionen Euro. In den dann folgenden umsatzstärkeren Monaten sei mit Einbußen von jeweils 600 bis 800 Millionen Euro zu rechnen. "Ostern steht vor der Tür, das ist sonst der Startschuss für die Vollauslastung aller Betriebe, da gehen uns die stärksten Umsatztage des Jahres verloren", sagte Haumann.
Die Situation für die Beschäftigten im Gastgewerbe sei suboptimal, sagte der Verbandspräsident. Über Kurzarbeit sei es immerhin möglich, die Angestellten im Betrieb zu halten, auch wenn sie Einschränkungen beim Gehalt hinnehmen müssten. "Wir haben ein hohes Interesse daran, keinen einzigen Beschäftigten zu verlieren." Sobald die Pandemie beherrscht sei, könnten die Betriebe dann sofort wieder hochgefahren werden.
Geschäfte zur Versorgung mit dem täglichen Bedarf dürfen in Rheinland-Pfalz nun länger geöffnet bleiben als bisher. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilte mit, dass etwa Lebensmittelgschäfte und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig seien, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürften. Um mit möglichst wenig Menschen in Kontakt zu treten, sei eine Ausweitung der Öffnungszeit dringend geboten, erklärte die ADD in einer Allgemeinverfügung. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum 19. April.
Quelle: DPA